34. Herbstauktion - Elite im Herbst
Reitpferde
grenzt: Transportkosten vom Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten, die Kosten der tierärztlichen Untersuchung, Schmiedekosten sowie notwendige Kosten für die tierärztliche Versorgung. e) Das Recht des Ausstellers, auf Herausgabe von Nutzungen und/oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. f) Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Perso nenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Ausstellers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Ausstel lers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesent licher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) des Ausstellers beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver tragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 6.2 Haftung der Eugen Wahler KG a) Eine Haftung der Eugen Wahler KG aus dem vermittelten Kaufvertrag ist mit der in Absatz c) genannten Einschränkung ausgeschlossen. b) Die Eugen Wahler KG übernimmt trotz sorgfältiger in haltlicher Kontrolle keine Haftung für die Durchführung auf online Auktionsplattformen und deren Inhalte. Für die Auktionsplattform ist ausschließlich der Betreiber verant wortlich. Bei technischen Problemen der Abwicklung über die Auktionsplattform, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen haftet die Eugen Wahler KG nicht. c) Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Perso nenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder ihres gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer mindestens leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich ten) der Eugen Wahler KG beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 6.3 Verjährung Jegliche Ansprüche des Käufers gegen den Aussteller und/ oder gegen die Eugen Wahler KG wegen etwaiger Mängel oder sonstiger Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der
im folgenden Absatz dargestellten Ansprüche, verjähren nach Ablauf von drei Monaten nach Gefahrübergang (Zuschlag). Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und der Verjährung sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der Eugen Wahler KG oder eines gesetzlichen Vertre ters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen, ausgenommen. Weiter sind davon sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der Eugen Wahler KG oder eines gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen. 7. Abnahme und Gefahrenübergang Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe ersetzt, ist der Kaufvertrag über das jeweilige Pferd abgeschlossen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr im Sinne des § 446 BGB auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam der Eugen Wahler KG oder des Ausstellers verbleibt. Das gilt auch, wenn der Aussteller zunächst Vor behaltseigentümer bleibt. 8. Änderungen, Urheberrecht, anwendbares Recht, Ge richtsstand und salvatorische Klausel 8.1 Der Auktionator und die Eugen Wahler KG behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung vor. 8.2 An allen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschrei bungen und sonstigen Unterlagen, die für die Versteigerung verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der aus drücklichen schriftlichen Zustimmung der Eugen Wahler KG. 8.3 Für die Auktion und die dadurch zustande gekommenen Kaufverträge einschließlich der Auktionsbedingungen gilt deutsches Recht. Die Auktionsbedingungen liegen in deut scher und englischer Sprache vor. Für den Fall von Wider sprüchen gilt die deutsche Fassung allein. Für Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend. 8.4 Erfüllungs- und Leistungsort ist Bad Bevensen und Gerichtsstand ist Uelzen. Für den Fall, dass der Käufer kein Kaufmann ist, gilt die Gerichtsstands-Vereinbarung gem. § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Käufer nach Ver tragsschluss seinen Wohnsitz aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufent halt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 8.5 Die Eugen Wahler KG behält sich das Recht vor, diese Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Regelungen oder Teile der Auk tionsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht be rührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
89
Made with FlippingBook Learn more on our blog