34. Herbstauktion - Elite im Herbst

Fohlen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungs ausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) des Ausstellers beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 6.2 Haftung der Eugen Wahler KG a) Eine Haftung der Eugen Wahler KG aus dem vermittelten Kaufvertrag ist mit der in Absatz c) genannten Einschränkung ausgeschlossen. b) Die Eugen Wahler KG übernimmt trotz sorgfältiger in haltlicher Kontrolle keine Haftung für die Durchführung auf online Auktionsplattformen und deren Inhalte. Für die Auktionsplattform ist ausschließlich der Betreiber verant wortlich. Bei technischen Problemen der Abwicklung über die Auktionsplattform, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen haftet die Eugen Wahler KG nicht. c) Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Perso nenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder einer vorsätz lichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder auf einer vor sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) der Eugen Wahler KG beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver tragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 6.3 Verjährung Ansprüche des Käufers gegen den Aussteller und/oder gegen die Eugen Wahler KG wegen etwaiger Mängel oder sonstiger Schadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf acht Wo chen ab Gefahrübergang. Das gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und der Aussteller Unter nehmer im Sinne des § 14 BGB ist. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Gefahrübergang. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und der Ver jährung sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrläs sigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der Eugen Wahler KG oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausstellers oder der Eugen Wahler KG beruhen, ausgenom men. Weiter sind davon sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers

oder der Eugen Wahler KG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertre

ters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen. 7. Abnahme und Gefahrenübergang

a) Mit dem Zuschlag ist der Kaufvertrag über das jeweilige Fohlen abgeschlossen. Das Fohlen verbleibt bis zur Abnah me durch den Käufer bei seinem jeweils vom Verkäufer bestimmten Standort. Der Standort ist der nach dem ab geschlossenen Kaufvertrag vereinbarte Erfüllungsort. Die Abnahme des Fohlens hat spätestens sechs Monate nach der Geburt des Fohlens durch den Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten zu erfolgen. Eine frühere Abnahme ist auf Wunsch des Käufers in Absprache mit dem Verkäufer möglich. Der Abnahmetermin ist vom Käufer mit dem Ver käufer zu vereinbaren. Hierzu erhält der Käufer die Kontakt daten des Verkäufers. b) Bis zur Abnahme trägt der Verkäufer das Risiko der zufäl ligen Verschlechterung oder des Untergangs. Ebenso trägt der Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt alle Unterhaltskosten, einschließlich Schmied und Tierarzt. Mit der Abnahme erfolgt der Gefahrübergang gemäß § 446 BGB auf den Käufer. 8. Änderungen, Urheberrecht, anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel 8.1 Der Auktionator und die Eugen Wahler KG behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung vor. 8.2 An allen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschrei bungen und sonstigen Unterlagen, die für die Versteigerung verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der aus drücklichen schriftlichen Zustimmung der Eugen Wahler KG. 8.3 Für die Auktion und die dadurch zustande gekommenen Kaufverträge einschließlich der Auktionsbedingungen gilt deutsches Recht. Die Auktionsbedingungen liegen in deut scher und englischer Sprache vor. Für den Fall von Wider sprüchen gilt die deutsche Fassung allein. Für Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend. 8.4 Erfüllungs- und Leistungsort ist Bad Bevensen und Ge richtsstand ist Uelzen. Für den Fall, dass der Käufer kein Kaufmann ist, gilt die Gerichtsstands Vereinbarung gem. § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Käufer nach Vertrags schluss seinen Wohnsitz aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 8.5 Die Eugen Wahler KG behält sich das Recht vor, diese Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu er gänzen. Sollten einzelne Regelungen oder Teile der Auktions bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An stelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

97

Made with FlippingBook Learn more on our blog