Hengste-DE-2024

D eckbedingungen D eckbedingungen

Der Züchter, der eine Stute besamen lässt, erkennt die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an: 1. Es gelten die Deckbedingungen des jeweiligen Ver bandes. Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 15. August. 2. Spermabestellung: Ihre Spermabestellung erbitten wir nur telefonisch, Mo.-Fr. bis 10.00 Uhr und Sa. bis 9.30 Uhr, für die Lieferung am Folgetag. Aus der Spermabestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein (liegen diese Angaben nicht vollstän dig vor, ist kein Spermaversand möglich): Gewünschter Hengst, Name und vollständige Anschrift des Stuten besitzers, Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll, Versandanschrift, Name und Anschrift des Tierarztes, Angaben zur Stute: Name, Lebens nummer, Abstammung, Alter, Farbe, Abzeichen. Der Züchter verpflichtet sich, vor der ersten Besamung anzugeben ob ein Embry otransfer vorgenommen werden soll. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deck geld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. 3. Die entsprechenden Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzureichen. Die Bedeckung kann ohne Deckschein nicht an den Verband gemeldet werden. Für nach dem 1.8. eingerei chte Deckscheine wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Das Deckgeld ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Bei einem eventuellen Turniereinsatz der Hengste wird auf TG-Sperma zurückgegriffen. Die besonderen Bedingungen für TG-Sperma erfragen Sie bitte bei der Besamungsstation. Hengste, insbesondere Junghengste welche im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und bestandener Hengstleistungsprüfung in das Hengst buch I eingetragen. Erst anschließend kann eine vollstän dige Registrierung der Fohlen stattfinden. Sollte ein Hengst den Eintrag in das Hengstbuch I nicht schaffen, können von den jeweiligen Zuchtverbänden nur

Geburtenbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Züchter. Bei stark frequentierten Hengsten bitten wir um Vorreservierung des Spermas. Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst angerechnet werden. 4. Als anerkannte EU-Besamungsstation versenden wir auf Anforderung Frischsperma unserer Hengste. Alle genannten Preise für Sperma verstehen sich zzgl. 7% USt. bzw. dem gültigen Steuersatz des jeweiligen Züch terlandes. Die Kosten für den Spermaversand werden gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Kosten die für den Spermaversand von anderen Stationen zum Klosterhof entstehen. Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Frachtkosten sind entsprechend höher und müssen im Einzelfall erfragt werden. Die Versandcontainer erbitten wir ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten in Rech nung gestellt werden. Sollte eine Spermalieferung nicht fristgerecht eintreffen, bitten wir um sofortige Mitteilung, da wir andernfalls die Frachtkosten berechnen. Haftungen für Transportschä den sind ausgeschlossen. Der Hengsthalter ist verpflichtet, für den Spermaversand ins Ausland ein amtstierärztliches Attest zu beantragen. Die Kosten hierfür werden dem Stutenbesitzer in Rech nung gestellt. 5. Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Spermabe stellung erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbedin gungen an. Der Tagessatz für die Unterstellung von Stu ten beträgt 15,00 € zzgl. 7% USt., bei Stuten mit Fohlen 20,00 € zzgl. 7% USt.. Sobald die Stute erfolgreich besamt ist bzw. die Trächtigkeit durch den Tierarzt festgestellt wurde erhöht sich der Tagessatz auf 25,00 € zzgl. 7% USt., bei Stuten mit Fohlen auf 30,00 € zzgl. 7% USt. Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein

Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Tupferproben müssen in der Rosse entnommen wer den und sind erforderlich bei Stuten, die in der Vorsai son umgeroßt, nicht aufgenommen oder nicht „normal“ gefohlt haben. Für die veterinärmedizinische Betreuung steht uns Dr. Bernhard Ekrod zur Verfügung. 6. Sonderregelungen: Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird in der folgenden Decksaison das halbe gezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 1.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung nicht im genannten Zeitraum vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 1.7. des jeweiligen Jahres erstmalig gedeckt bzw. besamt und nicht tragend wurden, erhal ten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit in der jeweiligen Preisklasse. Beachten Sie bitte, dass auch hier die tier ärztliche Bescheinigung bis zum 1.12. vorliegen muss. 7. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Schäden, die während der Einstallung von Stuten und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entste hen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen. Die Hengste können nach Voranmeldung besichtigt wer den. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir am Wochen ende nur in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr erreichbar sind. Bankverbindung:

Sparkasse Uelzen Lüchow Dannenberg IBAN: DE91 2585 0110 0001 0065 50 BIC: NOLADE21UEL Gerichtsstand: Uelzen

Made with FlippingBook - Online magazine maker