Hengstprospekt 2025

Deckbedingungen für die Saison 2025 Der Züchter/ die Züchterin (nachfolgend „Züchter“ genannt), der/die bei der Deckstation Klosterhof Me dingen (nachfolgend „Deckstation“ genannt) von ei nem auf der Deckstation stationierten oder über die Deckstation verfügbaren Hengst Samen für eine Stute bestellt und kauft, diesen sich ggf. liefern lässt und/ oder die Stute ggf. auf der Deckstation anliefert und besamen lässt und/oder auf dem Klosterhof Medingen dafür einstallt, erkennt die folgenden allgemeinen Ge schäftsbedingungen (nachfolgend „Deckbedingungen“ genannt) des Betreibers der Deckstation, Christoph Wahler, an: vor der ersten Besamung anzugeben, ob ein Embryo transfer vorgenommen werden soll. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Die Bestellung durch den Züchter stellt ein Vertragsan gebot dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Deckstation zustande, die mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen kann. Das Deckgeld ist für Züchter außerhalb Deutschlands im Voraus zu entrichten.

Sollte ein Hengst keinen Eintrag in das Hengstbuch I erhalten, können von den jeweiligen Zuchtverbänden nur Geburtenbescheinigungen ausgestellt werden. Die Deckstation übernimmt keine Garantie oder Verpflich tung, dass ein noch nicht im Hengstbuch I eingetra gener Hengst dort eingetragen wird. Das Risiko trägt ausschließlich der Züchter. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deck station vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzu schränken bzw. die Stuten vorrangig auf seiner EU-Be samungsstation in Bad Bevensen zu besamen. Sollte ein Hengst während der Decksaison aus dem Betrieb der Deckstation ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deck geld kann auf einen anderen Hengst der Deckstation angerechnet werden. 5. Alle genannten Preise für Samen verstehen sich zzgl. 7% USt. bzw. dem jeweils gültigen Steuersatz. Die Ver sandkosten trägt der Züchter. Dies gilt auch für Kosten, die für den Samenversand von anderen Stationen zur Deckstation entstehen. Zustellungen am Wochenen de sind nach vorheriger Absprache möglich und die Mehrkosten des Versands übernimmt der Züchter. Ein Versand an Feiertagen steht nicht zur Verfügung. Ab holungen sind während der Decksaison nach vorheriger Absprache täglich möglich. Die Versandcontainer für den Samen müssen ausreichend frankiert unverzüg lich nach Empfang an die Deckstation zurückgesendet werden. Die Leihgebühr für TG-Samen-Versandcon tainer beträgt 100,00 € (i.W. einhundert Euro). Für Frischsamen-Versandcontainer fällt keine Leihgebühr an. Sofern die Versandcontainer nicht unverzüglich an die Deckstation zurückgeschickt werden, ist die Deckstation berechtigt, dem Züchter 35,00 € (i.W. fünf unddreißig Euro) pro Frischsamen-Versandcontainer und 2.000,00 € (i.W. zweitausend Euro) pro TG-Samen Versandcontainer in Rechnung zu stellen.

Sollte der Züchter einen unerlaubten Einsatz des Sa mens vornehmen (z.B. die Besamung nicht angemelde ter Stuten, Nicht-Meldung von erfolgreichem Embryo Transfer etc.), wird das, zusätzlich zu den noch offenen Posten und etwaigen weiteren Ansprüchen der Deck station, mit einer Vertragsstrafe von 2.500,00 € (i.W. zweitausendfünfhundert Euro) geahndet. 3. Die entsprechenden Deck-/Besamungsscheine, die dem Züchter vom Zuchtverband ausgestellt werden, sind zu Beginn der Decksaison bei der Deckstation ein zureichen. Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Decktgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten (Tierarzt, Stallgeld, Versand etc.). Für nach dem 01. August eingereichte Deckscheine wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 20,00 € (i.W. zwanzig Euro) pro Deckschein erhoben. 4. Bei einem eventuellen Turniereinsatz des entspre chenden Hengstes wird auf seinen TG-Samen zurück gegriffen. Die besonderen Bedingungen für TG-Samen erfragen Sie bitte bei der Deckstation. Hengste, ins besondere Junghengste, welche im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und be standener Hengstleistungsprüfung in das Hengstbuch I eingetragen. Erst anschließend kann eine vollständige Registrierung der Fohlen dieses Hengstes stattfinden.

Es gelten zusätzlich zu diesen Deckbedingungen die Deckbedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes. 1. Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet spätestens am 15. August. 2. Ihre Samenbestellung mit Versand zum Folgetag erbitten wir telefonisch (+49 (0) 5821 98 68 19) oder per E-Mail (deckstation@klosterhof-medingen.de). Die Bestellung muss montags bis freitags bis 10.00 Uhr und samstags bis 9.00 Uhr MEZ bei der Deckstation einge gangen sein. Für später eingehende Bestellungen kann eine Bearbeitung am selben Tag nicht garantiert wer den. Gerne nehmen wir Vorabbestellungen entgegen. Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: Name des gewünschten Hengstes, Samenart (frisch oder tiefgefroren (TG)), Name und vollständige Anschrift des Züchters als Eigentümer oder Besitzer der Stute inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Mitgliedsnummer des Zuchtverbands für die Meldung der Bedeckung, Versandanschrift für den Samen, Name und vollständige Anschrift des Tier arztes inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Ab stammung, Alter, Farbe, Abzeichen (falls vorhanden), Zuchtverband der Stute. Der Züchter verpflichtet sich,

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