Hengstprospekt 2025
Deckbedingungen für die Saison 2025
Tierhüterhaftung hat der Eigentümer der Stute eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen. 9. Die Hengste der Deckstation können nach vorheriger Terminabsprache besichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir am Wochenende nur in der Zeit von 07.30 bis 12.00 Uhr erreichbar sind. Für eine Zuchtberatung und Fragen zu eingestallten Stuten stehen wir Ihnen montags bis freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. 10. An allen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Be schreibungen und sonstigen Unterlagen, die auf der Deckstation verwendet (insbesondere im Hengstkata log werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Deckstation. Für die mit dem Züchter geschlossenen Verträge (Sa menkauf, ggf. Besamung, ggf. Einstallung der Stute) einschließlich dieser Deckbedingungen gilt deutsches Recht. Die Deckbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein. Auch für die Auslegung der englischen Fassung ist die deutsche Fassung in ers ter Linie heranzuziehen und maßgebend. Erfüllungs- und Leistungsort ist Medingen/Bad Beven sen. Gerichtsstand ist Uelzen. Christoph Wahler behält sich das Recht vor, diese Deckbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Regelungen oder Teile der Deckbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
und nicht tragend wurden, erhalten im Folgejahr die volle Anrechnung des gezahlten Deckgeldes auf das neue Decktgeld, sofern sie erneut von einem Hengst der Deckstation besamt werden. Die tierärztliche Be scheinigung muss hierfür ebenfalls bis zum 01.12. der Deckstation vorliegen. Liegt die entsprechende tier ärztliche Bescheinigung zum genannten Termin nicht vor, ist eine Anrechnung auf das neue Deckgeld nicht möglich. Diese Regelungen für die Anrechnung sind gelten nicht für TG-Samen. 8. Eine Haftung von Christoph Wahler aus dem mit dem Züchter geschlossen Samenkauf-und etwaigen Einstallungs- und/oder Besamungsvertrag sowie für den Versand des Samens (inkl. Transportschäden, Ver spätungen etc.) ist ausgeschlossen. Dieser Haftungs ausschluss gilt nicht für die folgenden Fälle: - Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Christoph Wahler oder seines ge setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; - Schäden, die auf einer mindestens leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal pflichten) von Christoph Wahler beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vor hersehbaren und vertragstypischen Schäden; - Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer min destens fahrlässigen Pflichtverletzung von Christoph Wahler oder seines gesetzlichen Vertreters oder Er füllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die während der Einstallung von Stuten des Züchters und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, die nicht gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sind, haftet Christoph Wahler nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und
Die nach EU-Tierzuchtrecht vorgeschriebenen Gesund heitspapiere (Traces) bei Samenversand ins Ausland sind gesondert bei der Deckstation zu erfragen. Die Kosten für die Gesundheitspapiere trägt der Züchter. Mit Übergabe des transportfähig verpackten Samens an den Versanddienstleister hat die Deckstation ihre Vertragsverpflichtungen für den Samenversand erfüllt. Mit der Übergabe erfolgt der Gefahrübergang gemäß § 446 BGB auf den Züchter. 6. Der Tagessatz für die Unterstellung einer Stute, die zur Besamung auf der Deckstation angeliefert wird, be trägt 20,00 € (i.W. zwanzig Euro) zzgl. 7% USt., bei einer Stute mit Fohlen 25,00 € (i.W. fünfundzwanzig Euro) zzgl. 7% USt.. Sobald die Stute erfolgreich besamt ist bzw. die Trächtigkeit durch einen Tierarzt festgestellt wurde, erhöht sich der Tagessatz auf 30,00 € (i.W. drei ßig Euro) zzgl. 7% USt., bei einer Stute mit Fohlen auf 35,00 € (i.W. fünfunddreißig Euro) zzgl. 7% USt.. Der Züchter erklärt sich damit einverstanden, dass ein Tier arzt auf seine Kosten hinzugezogen wird. Tupferproben müssen in der Rosse entnommen werden und sind er forderlich bei Stuten, die in der Vorsaison umgerosst, nicht aufgenommen oder keinen normalen Geburtsver lauf mit ungestörtem Abgang der Nachgeburt hatten. Für die veterinärmedizinische Betreuung ist auf der Deckstation Dr. Bernhard Ekrod oder ein/e andere(r) Tierarzt/Tierärztin, der/die von der Deckstation aus gewählt wurde, zuständig. 7. Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben und die in der folgenden Decksaison wieder von einem Hengst der Deckstation besamt werden, wird bei Frischsamen in der folgenden Decksaison das halbe ge zahlte Deckgeld des Vorjahres auf das neue Deckgeld angerechnet, sofern der Deckstation bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Stuten, die nach dem 1.7. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt
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