Summer Edition - Fohlen

Fohlen

7. Übergabe und Gefahrenübergang a) Mit dem Zuschlag ist der Kaufvertrag über das jeweilige Fohlen abgeschlossen. Das Fohlen verbleibt bis zur Über gabe an den Käufer bei seinem jeweils vom Verkäufer bestimmten Standort. Der Standort ist der nach dem ab geschlossenen Kaufvertrag vereinbarte Erfüllungsort. Die Übergabe und Annahme des Fohlens hat spätestens sechs Monate nach der Geburt des Fohlens durch den Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten zu erfolgen. Eine frühere Übergabe ist auf Wunsch des Käufers in Absprache mit dem Verkäufer möglich. Der Übergabetermin ist vom Käufer mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Hierzu erhält der Käufer die Kontaktdaten des Verkäufers. b) Bis zur Übergabe trägt der Verkäufer das Risiko der zufäl ligen Verschlechterung oder des Untergangs. Ebenso trägt der Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt alle Unterhaltskosten, einschließlich Schmied und Tierarzt. Mit der Übergabe er folgt der Gefahrübergang gemäß § 446 BGB auf den Käufer. 8. Änderungen, Urheberrecht, anwendbares Recht, Ge richtsstand und salvatorische Klausel 8.1 Der Auktionator und die Eugen Wahler KG behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung vor. 8.2 An allen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschrei bungen und sonstigen Unterlagen, die für die Versteigerung verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Urheber rechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eugen Wahler KG. 8.3 Für die Auktion und die dadurch zustande gekommenen Kaufverträge einschließlich der Auktionsbedingungen gilt deutsches Recht. Die Auktionsbedingungen liegen in deut scher und englischer Sprache vor. Für den Fall von Wi dersprüchen gilt die deutsche Fassung allein. Für Ausle gungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend. 8.4 Erfüllungs- und Leistungsort hinsichtlich der Durchfüh rung der Auktion ist Bad Bevensen und Gerichtsstand ist Uelzen. Für den Fall, dass der Käufer kein Kaufmann ist, gilt die Gerichtsstands Vereinbarung gem. § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Erfüllungsort hin sichtlich der Übergabe des Fohlens ist gemäß Ziffer 7 a der Standort des Fohlens. 8.5 Die Eugen Wahler KG behält sich das Recht vor, diese Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Regelungen oder Teile der Auk tionsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht be rührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

verletzung des Ausstellers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungs ausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflich ten (Kardinalpflichten) des Ausstellers beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorher sehbaren und vertragstypischen Schäden. 6.2 Haftung der Eugen Wahler KG a) Eine Haftung der Eugen Wahler KG aus dem vermittelten Kaufvertrag ist mit der in Absatz c) genannten Einschränkung ausgeschlossen. b) Die Eugen Wahler KG übernimmt trotz sorgfältiger in haltlicher Kontrolle keine Haftung für die Durchführung auf online Auktionsplattformen und deren Inhalte. Für die Auktionsplattform ist ausschließlich der Betreiber verant wortlich. Bei technischen Problemen der Abwicklung über die Auktionsplattform, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen haftet die Eugen Wahler KG nicht. c) Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Perso nenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder ihres gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer mindestens leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich ten) der Eugen Wahler KG beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 6.3 Verjährung Ansprüche des Käufers gegen den Aussteller und/oder gegen die Eugen Wahler KG wegen etwaiger Mängel oder sonstiger Schadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf acht Wochen ab Gefahrübergang. Das gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und der Ausstel ler Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Gefahrübergang. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und der Verjährung sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers, der Eugen Wahler KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen, ausgenommen. Weiter sind davon sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers, der Eugen Wahler KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen.

36

Made with FlippingBook - Online catalogs