Summeredition_Fohlenauktion_2024

Fohlen

7. Übergabe und Gefahrenübergang a) Mit dem Zuschlag ist der Kaufvertrag über das jeweilige Fohlen abgeschlossen. Das Fohlen verbleibt bis zur Über gabe an den Käufer bei seinem jeweils vom Verkäufer bestimmten Standort. Der Standort ist der nach dem ab geschlossenen Kaufvertrag vereinbarte Erfüllungsort. Die Übergabe und Annahme des Fohlens hat spätestens sechs Monate nach der Geburt des Fohlens durch den Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten zu erfolgen. Eine frühere Übergabe ist auf Wunsch des Käufers in Absprache mit dem Verkäufer möglich. Der Übergabetermin ist vom Käufer mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Hierzu erhält der Käufer die Kontaktdaten des Verkäufers. b) Bis zur Übergabe trägt der Verkäufer das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs. Ebenso trägt der Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt alle Unter haltskosten, einschließlich Schmied und Tierarzt. Mit der Übergabe erfolgt der Gefahrübergang gemäß § 446 BGB auf den Käufer. 8. Änderungen, Urheberrecht, anwendbares Recht, Ge richtsstand und salvatorische Klausel 8.1 Der Auktionator und die Eugen Wahler KG behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung vor. 8.2 An allen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschrei bungen und sonstigen Unterlagen, die für die Versteige rung verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Ur heberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eugen Wahler KG. 8.3 Für die Auktion und die dadurch zustande gekomme nen Kaufverträge einschließlich der Auktionsbedingungen gilt deutsches Recht. Die Auktionsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein. Für Aus legungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend. 8.4 Erfüllungs- und Leistungsort hinsichtlich der Durch führung der Auktion ist Bad Bevensen und Gerichtsstand ist Uelzen. Für den Fall, dass der Käufer kein Kaufmann ist, gilt die Gerichtsstands Vereinbarung gem. § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus Deutschland in ein anderes Land ver legt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Erfüllungs ort hinsichtlich der Übergabe des Fohlens ist gemäß Ziffer 7 a der Standort des Fohlens. 8.5 Die Eugen Wahler KG behält sich das Recht vor, diese Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Regelungen oder Teile der Auktionsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver letzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs gehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver letzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) des Ausstellers beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertrags typischen Schäden. 6.2 Haftung der Eugen Wahler KG a) Eine Haftung der Eugen Wahler KG aus dem vermit telten Kaufvertrag ist mit der in Absatz c) genannten Ein schränkung ausgeschlossen. b) Die Eugen Wahler KG übernimmt trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für die Durchführung auf online Auktionsplattformen und deren Inhalte. Für die Auktionsplattform ist ausschließlich der Betreiber verant wortlich. Bei technischen Problemen der Abwicklung über die Auktionsplattform, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen haftet die Eugen Wahler KG nicht. c) Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Per sonenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beru hen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eugen Wahler KG oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Er füllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer mindestens leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) der Eugen Wahler KG beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vor hersehbaren und vertragstypischen Schäden. 6.3 Verjährung Ansprüche des Käufers gegen den Aussteller und/oder gegen die Eugen Wahler KG wegen etwaiger Mängel oder sonstiger Schadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf acht Wochen ab Gefahrübergang. Das gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und der Ausstel ler Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Gefahrübergang. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und der Verjährung sind Schadenersatzansprüche aus der Verlet zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Aus stellers, der Eugen Wahler KG oder eines gesetzlichen Ver treters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen, ausgenom men. Weiter sind davon sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers, der Eugen Wahler KG oder eines gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen.

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