Hengstprospekt 2026

Klosterhof Medingen: Der Züchter/die Züchterin (nachfolgend „Züchter“ ge nannt), der/die bei der Deckstation Klosterhof Medingen (nachfolgend „Deckstation“ genannt) von einem auf der Deckstation stationierten oder über die Deckstation ver fügbaren Hengst Samen für eine Stute bestellt und kauft, diesen sich ggf. liefern lässt und/oder die Stute ggf. auf der Deckstation anliefert und besamen lässt und/oder auf dem Klosterhof Medingen dafür einstallt, erkennt die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „ Deck bedingungen “ genannt) des Betreibers der Deckstation, Christoph Wahler, an. Es gelten zusätzlich zu diesen Deckbedingungen die Deck bedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes. 1. Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet spätestens am 15. August.

» Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstam mung, Alter, Farbe, Abzeichen und Brandzeichen (falls vorhanden), Zuchtverband,

Das Deckgeld ist für Züchter, die außerhalb von Deutsch land ansässig sind und/oder den Samen ins Ausland ver schicken lassen, im Voraus zu entrichten. Die nach EU-Tierzuchtrecht vorgeschriebenen Gesund heitspapiere (Traces) bei Samenversand ins Ausland sind gesondert bei der Deckstation zu erfragen. Die Kosten für die Gesundheitspapiere trägt der Züchter. Mit Übergabe des transportfähig verpackten Samens an den Versanddienstleister hat die Deckstation ihre Ver tragsverpflichtungen für den Samenversand erfüllt. Mit der Übergabe erfolgt der Gefahrübergang gemäß § 446 BGB auf den Züchter. 4. Sollte der Züchter einen unerlaubten Einsatz des Samens vornehmen (z.B. die Besamung nicht angemeldeter Stu ten, Nicht-Meldung von erfolgreichem Embryo-Transfer etc.), wird das, zusätzlich zu den noch offenen Posten und etwaigen weiteren Ansprüchen der Deckstation, mit einer Vertragsstrafe von 2.500,00 € (i.W. zweitausendfünfhun dert Euro) geahndet. 5. Die Versandcontainer für den Samen müssen aus reichend frankiert unverzüglich nach Empfang an die Deckstation zurückgesendet werden. Die Leihgebühr für TG-Samen beträgt pro Versandcontainer 100,00 € (i.W. einhundert Euro). Für Frischsamen-Versandcontainer kei ne Leihgebühr an. Sofern die Versandcontainer nicht unverzüglich an die Deckstation zurückgeschickt werden, ist die Deckstation berechtigt, dem Züchter 35,00 € (i.W. fünfunddreißig Euro) pro Frischsamen-Versandcontainer und 2.000,00 € (i.W. zweitausend Euro) pro TG-Samen Container in Rechnung gestellt werden. 6. Die entsprechenden Deck-/Besamungsscheine , die dem Züchter vom Zuchtverband ausgestellt werden, sind zu Beginn der Decksaison bei der Deckstation einzureichen. Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weiter gabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei be glichener Deckgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten (Tierarzt, Stallgeld, Versand etc.). Für nach dem 1. August eingereichte Deckscheine wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 20,00 € (i.W. zwanzig Euro) pro Deckschein erhoben.

» Decktaxensplitting: ja oder nein, » Embryotransfer: ja oder nein.

Der Züchter verpflichtet sich, vor der ersten Besamung anzugeben, ob ein Embryotransfer vorgenommen werden soll. Beim Embryotransfer ist das Deckgeld für jeden ge spülten Embryo zu entrichten. Mit Aufgabe der Bestellung bestätigt der Züchter, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist und dass er die Deckbedingungen gelesen und akzeptiert hat und mit der Speicherung und Nutzung seiner Daten ein verstanden zu sein. Die Bestellung durch den Züchter stellt ein Vertragsange bot dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Deckstation zustande, die mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen kann. 3. Die Höhe des Deckgeldes bestimmt sich nach den Anga ben der Deckstation zu dem jeweiligen verfügbaren Hengst (z.B. Hengstkatalog, Homepage Klosterhof Medingen). Alle genannten Preise für Samen verstehen sich zzgl. 7% USt. bzw. dem jeweils gültigen Steuersatz. Für jeden über die Deckstation verfügbaren Hengst ist ein Decktaxensplitting in der Weise möglich, dass das Deck geld in zwei Raten gezahlt werden kann. Die Höhe der Raten variiert pro Hengst und richtet sich nach den An gaben der Deckstation zu dem jeweiligen Hengst. Die erste Rate des Deckgeldes ist bei Bestellung des Samens fällig, die zweite Rate bei Trächtigkeit der besamten Stute. Der Züchter ist verpflichtet, die Deckstation über die Trächtig keit unverzüglich zu informieren. Züchter, die das Deckgeld in voller Höhe bei Bestellung bezahlen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf das Deckgeld (netto). Bei Nichtträchtigkeit gelten die Regelun gen unter Ziffer 9. Die Versandkosten trägt der Züchter. Dies gilt auch für Kosten, die für den Samenversand von anderen Stationen zur Deckstation entstehen.

2. Ihre Samenbestellung mit Versand zum Folgetag erbit ten wir telefonisch (+49 (0) 5821 98 68 19) oder per E-Mail (deckstation@klosterhof-medingen.de). Die Bestellung muss montags bis freitags bis spätestens 10.00 Uhr und samstags bis 9.00 Uhr MEZ bei der Deckstation eingegan gen sein. Für später eingehende Bestellungen kann eine Bearbeitung am selben Tag nicht garantiert werden. Gerne nehmen wir Vorabbestellungen entgegen. Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich, die Mehrkosten des Versands übernimmt der Züchter. Ein Versand an Feiertagen steht nicht zur Verfügung. Ab holungen sind während der Decksaison nach vorheriger Absprache täglich möglich. Die Samenbestellung mussfolgende Angaben enthalten: » Name des gewünschten Hengstes, » Samenart (frisch oder tiefgefroren (TG)), » Name und vollständige Anschrift des Züchters als Eigen tümer oder Besitzer der Stute inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse, » Mitgliedsnummer des Zuchtverbands für die Meldung der Bedeckung, » Versandanschrift für den Samen, » Name und vollständige Anschrift des Tierarztes inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse,

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